Angebot der Zertifizierungsstelle der kws GmbH

Wir bieten Ihnen die kompetente Erstellung von Anlagenzertifikaten für die elektrischen Eigenschaften von:

  • Windkraft- und
  • Photovoltaikanlagen, sowie von
  • Verbrennungskraftmaschinen

nach Elektrotechnischer-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV), BDEW-Mittelspannungsrichtlinie, VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) und VDE-AR-N 4120 (TAR Hochspannung). Das Anlagenzertifikat bestätigt die Einhaltung der elektrischen Anforderungen der entsprechenden Verordnungen und Richtlinien am Netzverknüpfungspunkt.
Das Anlagenzertifikat ist für Anlagen ab 135 kW (Typ B), bzw. ab 950 kW (Typ A) erforderlich um die EEG-Vergütung erhalten zu können. Das Anlagenzertifikat ist nach NELEV sogar erforderlich, um die endgültige Betriebserlaubnis zu erhalten. Ohne Anlagenzertifikat hat der Netzbetreiber die Pflicht Ihre Anlage vom Netz zu trennen.

Da es sich bei einem Anlagenzertifikat um ein reines Planungszertifikat handelt, muss bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage die Konformität bzw. Übereinstimmung der realisierten Anlage zur Planung aus dem Anlagenzertifikat bestätigt werden. Auch diese Dienstleistung werden wir Ihnen gerne durch Erstellung einer Konformitätserklärung anbieten. Denn nur durch die Kombination von Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung, ist die Erzeugungsanlage berechtigt, die volle EEG-Vergütung und die endgültige Betriebserlaubnis zu erhalten.

Aufgrund unserer Akkreditierung ist es uns nicht erlaubt, Ihnen bei Fragen der Planung der Erzeugungsanlage behilflich zu sein, oder in sonst einer Weise beratend tätig zu werden.