Ablauf einer Konformitätserklärung
Da sich das Anlagenzertifikat laut Technischer Richtlinie Nr.8 Rev.7 (TR8 Rev.7) rein auf die Planungsphase der Erzeugungsanlage beschränkt, ist bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Nachweis der Konformität zum Anlagenzertifikat durchzuführen. Die Nachweispflicht dieser Konformität leitet sich aus der Elektrotechnischen-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ab.
Nach Beauftragung der Zertifizierungsstelle der kws GmbH mit der Erstellung einer Konformitätserklärung, wird von Ihnen das Anlagenzertifikat der Erzeugungsanlage (falls nicht von uns erstellt) zur Verfügung gestellt. Nach der Einarbeitung in das Anlagenzertifikat wird mit Ihnen ein Ortstermin an der zu überprüfenden Erzeugungsanlage vereinbart.
Hierbei werden die Vorgaben des Anlagenzertifikates mit den tatsächlich in der Erzeugungsanlage verbauten Betriebsmittel, Erzeugungseinheiten, den eingestellten Parametern und den an diesem Termin erstellten Prüfprotokollen verglichen.
Alternativ können bei uns die erforderlichen Dokumente, insbesondere Anlagenzertifikat, Errichterbestätigung, Schutzprüfprotokolle… eingereicht werden. Mit Hilfe dieser Dokumente erstellen wir die Konformitätserklärung, wobei der Ortstermin entfällt.
Bei Bestätigung der Konformität zum Anlagenzertifikat erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Konformitätserklärung.