Wiederkehrende Konformitätserklärung
Als Betreiberin oder Betreiber einer EEG-Erzeugungsanlage haben Sie die Pflicht, die zum Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage durch das Anlagenzertifikat und die Konformitätserklärung bescheinigte Richtlinienkonformität über die gesamte Lebensdauer der EEG-Erzeugungsanlage aufrecht zu erhalten.
Schützen Sie sich vor Vergütungsstopps und Rückforderung der Vergütung durch den Netzbetreiber bedingt durch Nichteinhaltung von Normen und Richtlinien wie:
- BDEW-Mittelspannungsrichtlinie,
- VDE-AR-N 4110,
- VDE-AR-N 4120 usw.
Durch die wiederkehrende Konformitätserklärung minimieren Sie das Risiko von Fehlern und Richtlinienverstößen nach z.B.:
- Softwareupdates,
- Austausch oder
- Ersatz von Betriebsmitteln usw.
Leistungsumfang:
- Vor-Ort-Begutachtung der EEG-Erzeugungsanlage
- Überprüfung der geänderten, ergänzten bzw. ersetzten Betriebsmittel oder Software in Hinblick auf die Gültigkeit des Anlagenzertifikats und der vorangegangenen Konformitätserklärung
- Begutachtung des aktuellsten Schutzprüfprotokolls
- Test bzw. Plausibilisierung der Regelung der EEG-Erzeugungsanlage (Falls Sie uns Langzeitmessreihen der Wirk- und Blindleistung zur Verfügung stellen, erstellen wir Ihnen einen detaillierten Bericht über die Einhaltung der Ihrer Anlage vorgegebenen Blindleistungsfahrweise)
- Erstellung des Berichts über die widerkehrende Konformitätserklärung