Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens

Das Zertifizierungsverfahren für elektrische Erzeugungsanlagen verläuft nach den Vorgaben der Technischen Richtlinie Nr.8 Rev.9 (TR8 Rev.9) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbaren Energien (FGW) e.V. ab.
Die Zertifizierungsstelle der kws GmbH hat die Technische Richtlinie in ihre Zertifizierungsvorschriften übernommen und in einem eigenen Dokument „Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen (EZA)“ für Sie aufgearbeitet.
Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Antragstellung nach „Antrag auf Aufnahme eines Zertifizierungsverfahrens für neue Erzeugungsanlagen (EZA)“. Über diesen Antrag wird ein Angebot nach dem Preisblatt (PreisB) der Zertifizierungsstelle der kws GmbH für Sie erstellt.
Im nächsten Schritt senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen sowie die Fragebögen für Anlagen- und Netzbetreiber (Vertrag EZA, FragB AB EZA und FragB NB EZA) zu.
Mit dem Eingang der vollständig ausgefüllten Fragebögen, den Einheitenzertifikaten der einzelnen Erzeugungseinheiten und den validierten Softwaremodellen der Erzeugungseinheiten bei uns, beginnen wir mit den Berechnungen und der Bewertung der Erzeugungsanlage. Diese bilden den Anlagenbericht, welcher die Basis der Entscheidung des Leiters der Zertifizierungsstelle für oder wider die Zertifikatserteilung bildet.